Einen Mangel erst schließen, wenn seine Beseitigung tatsächlich wirksam ist
Ein häufiger Fehler im Mängelmanagement besteht darin, einen Vorgang zu schließen, sobald der Auftragnehmer „erledigt“ meldet. Gerade bei technischen Funktionsmängeln sagt die Fertigmeldung jedoch wenig darüber aus, ob die ursprüngliche Abweichung tatsächlich dauerhaft beseitigt wurde.
Die bestehende Betriebssystematik sieht bereits eine Abnahmeprüfung nach der Mängelbeseitigung vor. Die Seite zu Funktionsmängeln weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass bei wiederkehrenden Problemen eine Beobachtungsphase oder wiederholte Prüfung sinnvoll sein kann.
Nachbesserungen durch Abnahme und Kontrolle bewerten
Die Fertigmeldung stammt vom ausführenden Unternehmen.
Die technische Freigabe liegt dagegen beim zuständigen Auftraggeber beziehungsweise Betreiberprozess.
Dazwischen steht die Prüfung:
Wurde die vereinbarte Nachbesserung ausgeführt und ist die geschuldete Funktion wiederhergestellt?
Diese Trennung sollte im digitalen Workflow sichtbar sein.
ursprünglichen Mangel als Prüfmaßstab verwenden
Die Abnahme darf nicht lediglich feststellen, dass „etwas gemacht wurde“.
Ausgangspunkt ist die ursprüngliche Abweichung.
Beispiel:
Mangel: RLT-Anlage erreicht bei Sommerlast den vereinbarten Raumzustand nicht.
Nachbesserung: Regler und Ventil ausgetauscht.
Prüffrage: Erreicht die Anlage jetzt unter geeigneten Belastungsbedingungen die geforderte Funktion?
Damit wird die Ursache-Wirkung-Kette überprüft.
Je nach Mangel können erforderlich sein:
Sichtprüfung,
Funktionsprüfung,
Messwerte,
Dichtheitsprüfung,
Alarmtest,
Lasttest,
Nutzerbeobachtung,
Prüfbericht.
Die Methode muss zum ursprünglichen Fehlerbild passen.
Betriebsbedingungen berücksichtigen
Manche Mängel lassen sich unmittelbar prüfen.
Andere zeigen sich nur unter bestimmten Bedingungen.
Ein Dach kann nach einer Reparatur zunächst dicht erscheinen, bis Starkregen auftritt. Eine Kälteanlage kann im Winter problemlos laufen und erst bei hoher Sommerlast wieder auffällig werden.
In solchen Fällen sollte der Vorgang nicht vorschnell endgültig geschlossen werden.