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Arbeiten an einem Bauwerk

Bei Bauwerken ist ein sorgfältiges Mangelanspruchsmanagement entscheidend, um die Einhaltung von Qualitätsstandards und Vertragsbedingungen sicherzustellen

Die frühzeitige Erkennung von Baumängeln erlaubt eine umgehende Behebung und vermeidet Folgeschäden oder Verzögerungen im Projektverlauf. Eine durchgängige Dokumentation von Mängeln, den durchgeführten Maßnahmen und den verantwortlichen Parteien erleichtert die Mängelhaftung und Rechtsdurchsetzung in der Zukunft. Die enge Kooperation zwischen Auftraggebern, Bauunternehmen und externen Prüfern unterstützt die effektive Bearbeitung von Mangelansprüchen.

Verwaltung von Mängelansprüchen in der Bauphase

Arbeiten an einem Bauwerk, BGB § 634 a

Ein Bauwerk ist eine durch den Einsatz von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden erstellte Sache, die unbeweglich ist. Bauwerke sind auch Sachen, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichtes nur mit erheblichem Aufwand vom Grundstück entfernt werden können. Es wird nicht nur das gesamte Bauwerk erfasst, sondern auch einzelne Bauteile. Es handelt sich nicht nur um die Neuherstellung eines Bauwerks oder Bauwerksteils, sondern auch die Erweiterung oder Veränderung der Gebäudesubstanz gehört zu dieser Regelung, wie zum Beispiel Umbau oder Anbau.

Einbauarbeiten und Instandsetzungsarbeiten gelten nur als Arbeiten an einem Bauwerk gemäß dieser Vorschrift, wenn sie bei der Neuerrichtung des Gebäudes als Bauwerksarbeiten betrachtet werden und für die Konstruktion, den Bestand, die Erhaltung oder die Benutzbarkeit essenziell sind und die Werkleistung eine feste Bindung mit dem Bauwerk hat.