Mängelbeseitigung durchführen, ohne neue Betriebsrisiken zu erzeugen
Die Anerkennung beziehungsweise Bearbeitung eines Mangels ist noch nicht dessen Lösung. Besonders anspruchsvoll wird die Nachbesserung, wenn Gebäude, technische Anlagen oder Produktionsbereiche bereits genutzt werden. Der Auftragnehmer muss Zugang erhalten und Arbeiten durchführen, während der Betreiber gleichzeitig Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzerinteressen schützen muss.
Die Betrieb-Seite der Microsite nennt bereits Koordination von Nachbesserungen, technische Sicherung und Abnahme der Mangelbeseitigung als zentrale Aufgaben. Eine eigenständige Betriebsseite kann diesen praktischen Prozess erheblich vertiefen.
Nachbesserung im laufenden Betrieb systematisch koordinieren
Ein bloßer Termin mit dem Hinweis „Firma kommt zur Mangelbeseitigung“ ist bei komplexen Anlagen nicht ausreichend.
Betriebsauswirkungen bewerten
Eine Nachbesserung kann zusätzliche Risiken erzeugen.
Beispiele:
Abschaltung einer technischen Anlage,
Öffnung von Brandschutzkonstruktionen,
Unterbrechung von Wasser oder Strom,
Staub und Lärm,
Eingriff in produktionskritische Bereiche.
Das FM sollte deshalb vorab die betroffenen Nutzer und Funktionen bestimmen.
Je nach Mangel können temporär notwendig sein:
Ersatzversorgung,
zusätzliche Kontrollgänge,
Absperrung,
Brandwache,
Umzug von Nutzern,
manuelle Betriebsweise,
zusätzliche technische Überwachung.
Der Anspruch auf Nachbesserung entbindet den Betreiber nicht von seiner Verantwortung, den laufenden Betrieb angemessen zu sichern.
Beweislage vor Eingriff schützen
Bei größeren Eingriffen kann der ursprüngliche Mangelzustand nach der Reparatur nicht mehr nachvollziehbar sein.
Vor Beginn sollten deshalb notwendige Fotos, Messwerte, Systemdaten und gegebenenfalls Bauteile gesichert sein. Die Microsite stellt diese nachvollziehbare Beweissicherung bereits als grundlegendes Managementprinzip heraus.
Leistungsgrenze der Nachbesserung klären
In der Praxis entstehen häufig zusätzliche Arbeiten.
Beispielsweise wird beim Öffnen eines Bauteils ein weiterer Schaden sichtbar.
Dann muss geklärt werden:
gehört dies zum bestehenden Mängelvorgang?
entsteht ein neuer Vorgang?
ist eine zusätzliche Beauftragung erforderlich?
wer entscheidet?
Unkontrollierte Zusatzarbeiten erschweren später Kosten- und Verantwortungszuordnung.
Änderungen dokumentieren
Wenn bei der Nachbesserung ein anderer Bauteiltyp, eine veränderte Leitungsführung oder neue Parametrierung eingesetzt wird, muss dies in der Bestandsdokumentation nachvollziehbar werden.
Nachbesserung ist damit zugleich ein Change-Prozess.
Betrieb erst kontrolliert freigeben
Nach Abschluss der Arbeiten sollte der betroffene Bereich nicht automatisch wieder normal genutzt werden.
Notwendig können sein:
Funktionsprüfung,
Messung,
Sicherheitskontrolle,
Reinigung,
Wiederherstellung von Alarmen,
Rückbau von Provisorien.
Erst danach erfolgt die betriebliche Freigabe.
Auch bei einer Nachbesserung können dem Betreiber zusätzliche Aufwände entstehen:
Begleitung,
Zugang,
Ersatzversorgung,
Reinigung,
Produktionsunterbrechung.
Diese Kosten sollten nachvollziehbar dokumentiert werden, unabhängig von ihrer späteren rechtlichen Bewertung.
Nachbesserung als kontrollierten Betriebseingriff behandeln
Eine Mängelbeseitigung ist kein isolierter Handwerkertermin.
Sie ist ein geplanter Eingriff in einen bereits laufenden Gebäudebetrieb, der technische, organisatorische, dokumentarische und gegebenenfalls kaufmännische Auswirkungen besitzt.
Ein professioneller Prozess sorgt dafür, dass die Mangelbeseitigung nicht ihrerseits neue Risiken, Dokumentationslücken oder Folgeprobleme erzeugt.