Die Rolle der Vereinbarten Beschaffenheit in Bauprojekten

Die vereinbarte Beschaffenheit eines Produkts oder einer Dienstleistung ist entscheidend für die Beurteilung von Gewährleistungsansprüchen im Geschäftsverkehr
Vereinbarte Eigenschaften können klar im Vertrag festgehalten werden oder sich aus den Gegebenheiten ableiten, zum Beispiel aus früheren geschäftlichen Beziehungen. Falls es keine ausdrückliche Vereinbarung gibt, kann auf die übliche Beschaffenheit zurückgegriffen werden, die bei ähnlichen Produkten oder Dienstleistungen zu erwarten ist. Eine Abweichung von den festgelegten Eigenschaften kann zu Gewährleistungsansprüchen führen, wie beispielsweise zur Forderung nach Nachbesserung, Preisminderung oder sogar Vertragsrücktritt.