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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Identifikation und Dokumentation von Mängeln

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Effiziente Erfassung und Nachverfolgung von Mängeln im Facility Management

Die Identifikation und Dokumentation von Mängeln sind essenziell für ein wirksames Mangelanspruchsmanagement im Facility Management. FM-Connect.com bietet strategische Beratung und Planung, um Mängel systematisch und rechtssicher zu erfassen, sodass Sie Ihre Ansprüche effektiv geltend machen können.

Unsere Leistungen umfassen die Durchführung strukturierter Begehungen, die Erstellung detaillierter Mängelprotokolle und die Fotodokumentation. Dabei orientieren wir uns an relevanten rechtlichen Vorgaben wie der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und der DIN 18202 (Maßtoleranzen im Hochbau). Mit digitaler Unterstützung durch CAFM-Systeme gewährleisten wir eine effiziente und nachvollziehbare Dokumentation.

Der Fokus liegt auf der präzisen Feststellung von Mängeln, der eindeutigen Zuordnung von Verantwortlichkeiten und der Erfassung aller relevanten Details, um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu erleichtern. Durch regelmäßige Updates und transparente Berichterstattung behalten Sie jederzeit den Überblick über den Fortschritt der Mangelbearbeitung.

Mit FM-Connect.com sichern Sie sich ein professionelles Mangelmanagement, das Ihre Rechte schützt und die Grundlage für eine reibungslose Mängelbeseitigung schafft. Gemeinsam sorgen wir für Qualität und Rechtskonformität in Ihrer Gebäudebewirtschaftung.

Mängelanalyse vor Ort

  • Durchführung detaillierter Inspektionen von Gebäuden, Anlagen und Dienstleistungen.

  • Identifikation von baulichen, technischen oder qualitativen Abweichungen von den vereinbarten Standards.

Erstellung einer Mängelliste

  • Präzise Beschreibung jedes identifizierten Mangels mit Fotos, Berichten und technischen Spezifikationen.

  • Zuordnung der Mängel zu verantwortlichen Parteien wie Auftragnehmern oder Lieferanten.

Rechtskonforme Dokumentation

  • Erstellung aller notwendigen Unterlagen gemäß geltender Normen und rechtlicher Vorgaben, z. B. VOB/B oder BGB.

  • Sicherstellung der Beweissicherung durch umfassende und lückenlose Dokumentation.