Verständnis von Instandsetzungen im Gewerk Mangelanspruchsmanagement im Facility Management
Im Gewerk Mangelanspruchsmanagement umfasst die Instandsetzung alle Maßnahmen zur Beseitigung erkannter Mängel während der Gewährleistungsfrist. Ziel ist die fristgerechte und fachgerechte Mängelbehebung in Abstimmung mit Auftragnehmern, Planern und Fachgewerken. Grundlage bilden das BGB, VOB/B sowie dokumentierte Prüf- und Abnahmeprotokolle. Eine strukturierte Instandsetzungsstrategie reduziert Betriebsrisiken, sichert die Qualität der Gebäudenutzung und trägt zur Einhaltung von SLA- und XLA-Zielen bei – insbesondere in komplexen Bau- und Bestandsprojekten. Dieses Konzept hat das Ziel, Instandsetzungen im Rahmen des Mangelanspruchsmanagements rechtskonform, qualitätsgesichert und systematisch durchzuführen. Es soll sicherstellen, dass anerkannte oder festgestellte Mängel durch fachgerechte Maßnahmen behoben werden, um die Betriebssicherheit, Funktionsfähigkeit und langfristige Verfügbarkeit technischer Anlagen zu gewährleisten – unter Wahrung der Gewährleistungsansprüche des Betreibers.
Die fachgerechte Instandsetzung im Rahmen des Mangelanspruchsmanagements ist ein zentraler Bestandteil technischer Betriebsführung und rechtlicher Risikosteuerung. Durch klare Prozesse, digitale Dokumentation, normkonforme Umsetzung und KPI-, SLA- und XLA-basierte Steuerung wird eine transparente, wirtschaftliche und revisionssichere Mängelbeseitigung gewährleistet – anwendbar für alle Nutzungstypen.
Definition: Instandsetzungen im Mangelanspruchsmanagement
Instandsetzungen im Kontext des Mangelanspruchsmanagements bezeichnen die Mangelbeseitigung innerhalb gesetzlicher oder vertraglich vereinbarter Gewährleistungsfristen.
Sie umfassen:
Technische Wiederherstellung des Soll-Zustands
Koordination mit ausführenden Unternehmen (z. B. Bau, TGA, Elektro, IT)
Begleitende Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
Prüfung auf normgerechte Ausführung
Abnahme und Freigabe der Mangelbeseitigung
Nicht delegierbare Betreiberverantwortung
Wahrung und Überwachung der Mangelansprüche gemäß VOB/B oder BGB
Entscheidung über Vorgehen bei verzögerter oder verweigerter Nachbesserung
Abnahme und Freigabe der Mangelbeseitigung (ggf. unter Vorbehalt)
Risikobewertung und Eskalation bei sicherheitsrelevanten Mängeln
Sicherstellung der Rechtskonformität und Fristwahrung
Delegierbare Pflichten
Technische Koordination und Überwachung der Instandsetzung
Kommunikation mit dem Auftragnehmer bzw. der Nachbesserungsfirma
Erstellung von Reparaturberichten mit Fotodokumentation
Terminierung und Überwachung der Maßnahmendurchführung
Aktualisierung von Bestandsunterlagen und Mängelkarteien