Das Mangelanspruchsmanagement stellt sicher, dass erkannte Baumängel systematisch erfasst, bewertet und fristgerecht gegenüber Projektbeteiligten geltend gemacht werden. Dabei werden Prozesse nach VOB/B, BGB sowie DIN 31051 strukturiert dokumentiert und koordiniert. Ziel ist die rechtssichere Durchsetzung von Nachbesserungen, die Minimierung betrieblicher Risiken und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit technischer Anlagen – stets im Einklang mit SLA- und XLA-Zielen innerhalb des infrastrukturellen und technischen Facility Managements. Ziel ist die sachgerechte, rechtssichere und prozessorientierte Wahrnehmung und Durchsetzung von Mangelansprüchen im Rahmen der technischen Betriebsführung. Dies umfasst das Management von Baumängeln, Anlagenmängeln und Gewährleistungsansprüchen – von der Feststellung bis zur Mängelbeseitigung – unter Einbindung aller technischen, rechtlichen und organisatorischen Ebenen.
Ein professionelles Mangelanspruchsmanagement im Rahmen der technischen Betriebsführung sichert die wirtschaftliche, rechtliche und funktionale Qualität von Gebäuden und Anlagen. Durch die Kombination aus rechtskonformer Fristenkontrolle, digital unterstützter Dokumentation und prozessorientierter Kommunikation, ergänzt durch KPI-, SLA- und XLA-gesteuerte Evaluierung, entsteht ein leistungsfähiges und revisionssicheres System – nutzbar für alle Gebäudetypen.
Mängel erfassen, Fristen überwachen und Abläufe dokumentieren
Definition: Mangelanspruchsmanagement in der technischen Betriebsführung
Mangelanspruchsmanagement beschreibt die strukturierte Erfassung, Bewertung, Dokumentation und Eskalation von Mängeln, die während des Betriebs oder infolge von Bau-, Planungs- oder Ausführungsfehlern auftreten – inklusive:
Abgrenzung von Betriebs- vs. Gewährleistungsmangel
Fristwahrung gemäß BGB (§ 634 ff.) und VOB/B
Technische Bewertung (z. B. Funktionsbeeinträchtigung, Sicherheitsrisiko)
Koordination von Nachbesserungen und Ersatzvornahmen
Integration in CAFM-/Ticket-/Dokumentenmanagementsysteme
Nicht delegierbare Betreiberverantwortung
Festlegung der internen Mangelmeldewege
Bewertung, ob ein Sachmangel vorliegt (ggf. mit Sachverständigen)
Fristgerechte Anzeige beim Auftragnehmer/Planer
Durchsetzung von Ansprüchen (z. B. Nachbesserung, Schadensersatz)
Dokumentation und Archivierung der Maßnahmen für Revision, ISO und Rechtssicherheit
Delegierbare Pflichten
Sichtprüfung, Erfassung und Ersteinschätzung des Mangels